Steuerberater & Diplom-Finanzwirt · Elbmarsch bei Hamburg · deutschlandweit tätig
Dem Finanzamt einen Schritt voraus
Nachfolge, Unternehmensverkauf oder Umstrukturierung: große Entscheidungen mit weitreichenden steuerlichen Konsequenzen. Lassen Sie uns Ihre Steuerlast durch kluge Gestaltungen auf ein zulässiges Minimum reduzieren.
Ich berate Sie, wenn …
- … Sie Ihr Unternehmen oder Vermögen auf die nächste Generation übertragen möchten.
- … Sie Ihr Unternehmen oder Anteile daran verkaufen wollen.
- … Sie Ihre Unternehmens- oder Vermögensstruktur steuerlich optimieren möchten.
- … Sie eine zweite Meinung zu einer Gestaltung einholen wollen, die Ihnen jemand anderes empfohlen hat.
„Das hätte man vorher regeln können.“
Diesen Satz möchte ich aus meinem Wortschatz streichen. Melden Sie sich frühzeitig bei mir.
Über mich
Steuerberater
Diplom-Finanzwirt (Steuerakademie) & Master of Arts (Taxation)
Meine steuerliche Laufbahn habe ich mit einem dualen Studium in der niedersächsischen Finanzverwaltung begonnen. Noch heute profitiere ich von den damaligen Einblicken in unterschiedlichste Abteilungen und Arbeitsabläufe im Finanzamt. Vor dem Schritt in die hauptberufliche Selbständigkeit war ich über fünf Jahre lang für zwei große Hamburger Steuerberatungskanzleien tätig.
Das Steuerberaterexamen habe ich im Jahrgang 2023/2024 erfolgreich abgelegt. Dabei gehörte ich in der Mischklausur (Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer) sowie in der Klausur zum Ertragsteuerrecht bundesweit zu den besten 1 % des Prüfungsjahrgangs.1 Derzeit absolviere ich die Fortbildung zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).
Meinen Ausgleich finde ich beim Sport und im Ehrenamt bei der freiwilligen Feuerwehr.
¹ Quelle: Brauner, Die Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2023/2024, DStR 2024, 2396, Tab. 6. Anteil der Kandidaten im Bundesgebiet, die in der jeweiligen Klausur die Note 2,0 oder besser erzielten: Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete 8 von 4.208 (0,2 %), Ertragsteuerrecht 35 von 4.208 (0,8 %).
Beratungsfelder
Wo sich steuerliche Beratung besonders auszahlt
Am wertvollsten ist steuerliche Beratung dort, wo sich der Sachverhalt noch gestalten lässt: vor der Schenkung, vor dem Erbfall, vor dem Verkauf oder vor der Umstrukturierung. Ich zitiere dazu gerne den Bundesfinanzhof:
„Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, daß ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. Eine sog. Steuervermeidung bleibt folgenlos.“
BFH, Beschluss v. 20.5.1997 – VIII B 108/96, Rz. 50
Vier Felder beschäftigen mich seit Jahren besonders intensiv: die Abwehrberatung gegenüber dem Finanzamt, die Nachfolgeberatung, die Strukturierung von privatem und betrieblichem Vermögen sowie die Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr wie auch im Immobilienbereich.
Wählen Sie ein Feld, um typische Fragen und meine Herangehensweise kennenzulernen.
Meine Publikationen
Fachbeiträge aus der Praxis
Im Laufe der letzten Jahre habe ich zu verschiedensten steuerlichen Themen Fachbeiträge veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht meiner Publikationen mit den jeweiligen Fundstellen:
- Abzug der EUSt als Vorsteuer bei Incoterm „Ex Works“Anmerkung zum Urteil des FG München v. 9.12.2025 - 5 K 808/23 zur Verfügungsmacht im Zeitpunkt der Einfuhr
- Steuerermäßigung nach § 35 EStGFallstricke und Gestaltungshinweise bei der Anrechnung der Gewerbesteuer
- Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen bei BetriebsübertragungenGestaltungsmöglichkeiten rund um die Gewinngrenze des § 7g EStG
- Trapped Cash bei Immobilien-GmbHsGestaltungsvarianten und deren steuerliche Implikationen
- Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften – Teil 2Gestaltungsüberlegungen betreffend die Option zur Umsatzsteuerpflicht
- Die umsatzsteuerliche Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften – Teil 1Zivil- und umsatzsteuerrechtliche Fallstricke − zugleich Besprechung des BGH-Urteils v. 15.1.2025 - XII ZR 29/24
- Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen unter AngehörigenVoraussetzungen und Rechtsfolgen bei steuerlicher (Nicht-)Anerkennung
- Umsatzsteuerliche Fallstricke bei der Vermietung von WohnungenPraxisrelevante Aspekte bei der (kurzfristigen) Überlassung von Wohnraum
- Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als VorsteuerGrundsätze und Besonderheiten
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei freiwilliger Vorauszahlung möglich?Urteil des FG Düsseldorf v. 18.7.2024 - 14 K 1966/23 E zu noch nicht ausgeführten Handwerkerleistungen
- Ertragsteuerliche Behandlung der Gestellung eines FirmenwagensAuswirkungen der Pkw-Überlassung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Betriebliche Pkw-Nutzung: Warum weniger manchmal mehr istErtragsteuerliche Behandlung von sowohl betrieblich als auch privat genutzten Pkw
- Abfindungszahlungen zur vorzeitigen Aufhebung eines MietvertragsErtrag- und umsatzsteuerrechtliche Aspekte
- Zinszahlungen: Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG ist vermeidbarBehandlung von Schuldzinsen zur Finanzierung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- Fallen veräußerungsähnliche Vorgänge unter § 23 EStG?Urteil des FG Münster v. 12.12.2023 - 6 K 2489/22 E zum entgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchrecht
Alle Beiträge sind über die Datenbank des NWB Verlags abrufbar.
Referenzen
Das sagen meine Mandanten über mich …
Wir haben die Zusammenarbeit mit Ihnen als sehr angenehm, unkompliziert und vor allem schnell empfunden. Gerade bei einem für uns doch recht komplexen Thema haben wir uns mit unseren vielen Fragen bei Ihnen wirklich gut aufgehoben gefühlt.
— Frau Gabriella S.über die Beratung zu einer Schenkungsteuerfrage
Bei dir bedanke ich mich noch mal sehr herzlich für die reibungslose, äußerst kompetente und einfallsreiche Beratung. Besser hätte es nicht laufen können und unser gemeinsamer Weg darf gerne so weitergehen.
— Herr B.über die steuerliche Betreuung und Abwicklung einer Betriebsübergabe
Honorar
„Welche Kosten kommen auf mich zu?“
Das Honorar vereinbaren wir vor Beginn der Zusammenarbeit. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind, und erleben später keine Überraschungen. Es orientiert sich an Aufwand und Nutzen der Beratung. In der Regel arbeite ich mit einer festen Pauschale. Lässt sich der Umfang zu Beginn nicht seriös abschätzen, rechne ich nach Zeit ab, stets mit einem vorher vereinbarten Kostendeckel.
Sie haben bereits einen Steuerberater? Oder Sie sind Rechtsanwalt oder Berufskollege und suchen für einen Mandanten einen Partner für eine spezielle Frage? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Adresse: Gerne unterstütze ich Sie bei einem einzelnen Beratungsprojekt.
Arbeitsweise
Wie eine Zusammenarbeit beginnt
Jedes Mandat beginnt bei mir mit einem unverbindlichen Gespräch, oft telefonisch, in dem wir Ihre Ausgangslage gemeinsam besprechen. Entscheiden wir uns für eine Zusammenarbeit, prüfe ich den Sachverhalt, arbeite die Handlungsoptionen für Sie heraus und begleite Sie bei der Umsetzung. Ihr Mandat bearbeite ich vom ersten Kontakt bis zum Abschluss selbst.
Kontakt
Ihr Anliegen in wenigen Sätzen
Ganz gleich, ob es um Ihre eigene Angelegenheit geht oder Sie als Rechtsanwalt oder Berufskollege für einen Mandanten anfragen: Schildern Sie mir kurz die Ausgangslage.
Erstgespräch vereinbarenBeratung deutschlandweit
Beratungsgespräche führe ich deutschlandweit durch — telefonisch, per Videokonferenz oder ganz klassisch im persönlichen Gespräch. Was für Sie am besten passt, stimmen wir individuell ab. Für ein persönliches Treffen komme ich je nach Anlass gerne auch zu Ihnen.
Erste Antwort binnen 24 Stunden
Schnelle Erreichbarkeit ist mir wichtig. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen.